Das Beste des lokal vorhandenen regional vernetzen und qualifizieren

Durch Kooperation zum Ziel

Kulturwerkstatt 2017 in Meerbusch / Tina Hirop

Die Regionale Kulturpolitik (RKP) setzt sich seit über 20 Jahren zum Ziel, die regionale Vernetzung im Kulturbereich zu unterstützen, um die Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens nachhaltig zu stärken: Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen.

Ziele
Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele der Regionalen Kulturpolitik. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, so zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus ab. Das Programm fördert auf diese Weise die im Kulturfördergesetz des Landes festgeschriebene interkommunale Zusammenarbeit und damit die Strukturentwicklung insbesondere in den ländlich geprägten Regionen NordrheinWestfalens. Zur Umsetzung des Programms wurden in den Regionen Koordinierungsbüros eingesetzt, die im Vorfeld der Antragstellung beraten, Qualifizierungsangebote machen, Projekte begleiten und auch selbst initiieren.

Förderkriterien
Um die Regionale Kulturpolitik umzusetzen, wurden spezifische Förderkriterien entwickelt, die für alle Regionen gleichermaßen gelten.
- Kooperation und Vernetzung: mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten / Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
- Alle Projektpartner wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit.
- Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projekts sein. Jeder Partner beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen für das Projekt.
- Weitere Partner sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen.
- Bei der Förderung eines Netzwerks sind die Anforderungen an die Kooperationsqualität besonders hoch.
- Ein regionaler Bezug muss gegeben sein, der in der Regel über die Leitthemen der jeweiligen Region hergestellt wird, siehe Leitbild der Kulturregion Niederrhein.
- Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.

Antragsverfahren
Der Fördersatz der Regionalen Kulturpolitik liegt bei maximal 50%. Rechtzeitig vor der Antragstellung (Frist 30.9. jeden Jahres) muss mindestens eine Beratung durch das regionale Koordinierungsbüro in Anspruch genommen werden. Die Beratung von der Idee bis zum Antrag ist kostenfrei und kann von freien Künstlerinnen und Künstlern wie von Vertretern ehrenamtlich und hauptamtlich geführter Institutionen in Anspruch genommen werden. Regionale Beiräte (Jurys) sprechen in der ersten Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens eine Förderempfehlung aus, die Voraussetzung für die formale Antragstellung beim Land Nordrhein-Westfalen ist.
Projektträger / Antragstellende können sowohl Kreise und Kommunen als auch Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen sein. Über die landesweiten Förderkriterien hinaus hat jede Region, mit Ausnahme der Rheinschiene, spezifische Leitthemen definiert, um die Kulturregionen mit ihren besonderen Charakteristika auch weiterhin zu profilieren. Ergänzend zu den übergeordneten Förderkriterien sind die Profile der Regionen für die Antragsteller inhaltlich leitend, siehe oben.

Kontakt
Koordinierungsstelle im Kulturraum Niederrhein e.V., Thomasstraße 20, 47906 Kempen
Kontakt: Dr. Ingrid isterek-Plagge
Tel.: 02152 8098910 | email: misterek-plagge@kulturraum-niederrhein.de

Und mehr
Mehr über das Landesförderprogramm und die Besonderheiten in jeder der zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens erfahren Sie unter www.regionalekulturpolitiknrw.de sowie unter www.mkw.nrw

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