Noch einmalig in Deutschland

Kulturfördergesetz NRW

Das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz NRW) wurde am 17. Dezember 2014 vom Landtag beschlossen. Es ist am Tag nach seiner Verkündung am 23.12.2014 in Kraft getreten.

Das Ministerium hat aufgrund der Ermächtigung nach § 28 Absatz 2 des Kulturfördergesetzes NRW eine „Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und kulturellen Bildung“ erlassen. Diese Richtlinie ist am 01. Januar 2015 in Kraft getreten.

Eine Druckfassung kann bestellt werden:
- Im Internet: www.mfkjks.nrw.de/publikationen
- Telefonisch: NRW direkt – 0211-837-1001
Bitte die Veröffentlichungsnummer 2073 angeben.

Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das ein solches Gesetzesvorhaben realisiert hat.

„Was eine Landeskulturförderung ausmacht, die zukunftsgerichtet ist und zugleich das kulturelle Erbe sichert, was also aus Sicht der Landesregierung kulturpolitisch ‚state of the art‘ ist, das ist in diesem Gesetz nüchtern, kompakt und klar zusammengefasst. Mit dem Kulturfördergesetz wollen wir einen Rahmen schaffen, der den Kulturschaffenden mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit gibt“, erklärte Schäfer. Deshalb beschreibe das Gesetz mit dem Kulturförderplan und dem Landeskulturbericht zwei wichtige neue Instrumente.

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